AGB von „Fahrservice Herrmann GbR“

Stand 04/2021
 

§1 Geltungsbereich

Die Firma “Fahrservice Herrmann GbR“   ist ein Taxi & Mietwagenunternehmen nach dem § 47 PBefG & § 49 Abs. 4 des PBefG. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Fahrservice erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die aktuell gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in den Geschäftsräumen des Fahrservice sichtbar ausgehängt und kann im Fahrzeug jederzeit eingesehen werden.

Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen gelten die Bedingungen als verbindlich angenommen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fahrservice stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Auftragserteilung & Vertragsabschluss
Angebote des Fahrservices sind freibleibend und unverbindlich

Aufträge werden schriftlich, mündlich, telefonisch, per Mail oder Telefax zu den aktuellen Konditionen angenommen. Ein Beförderungsvertrag kommt erst zustande, wenn seitens des Fahrservice eine Auftragsbestätigung erfolgt. Die Auftragsbestätigung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Mail oder Telefax erfolgen.

Ein Beförderungsvertrag kommt auch zustande, wenn der Fahrservice beginnt, die beauftragten Leistungen tatsächlich zu erbringen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Auftrags relevanten Faktoren, wie zum Beispiel Auftragsort, Datum, Anzahl der Personen, gewünschtes Fahrzeug, Anzahl der Gepäckstücke, der Fahrservice innerhalb einer zumutbaren Frist mitzuteilen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Fahrservice. Die erteilten Anfragen werden in der Regel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werkstagen bearbeitet. Der Fahrservice hält sich an die in seinem Angebot angegebenen Preise für einen Zeitraum von 7 Tagen gebunden.

§3 Preise

Der Beförderungspreis sowie Zusatzleistungen werden individuell mit dem Auftraggeber vereinbart, die Preise verstehen sich inklusiv der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auftrags bedingt anfallende weitere Kosten, wie zum Beispiel Park- und Mautgebühren etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für weitere vom Auftraggeber oder vom Fahrgast veranlasste Auslagen. Sofern keine Vereinbarung hinsichtlich des Preises getroffen wurde, so gilt der ortsübliche Tarif für gewerbliche Personenbeförderung.

§4 Zahlungsbedingungen

Der Fahrpreis ist sofort nach Beendigung der Fahrt zur Zahlung fällig. Sofern die Beförderung auf Rechnung vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Für Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Rechnungsbetrages beim Fahrservice an. Der Rechnungsbetrag kann per Banküberweisung. Bar oder mit EC-, Kreditkarten (MasterCard, Visa Card, American Express, Maestro, JCB) entrichtet werden.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fahrservice berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten – bei Kaufleuten in Höhe von 8 Prozentpunkten – über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Der Fahrservice ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers von sämtlichen Verträgen zurückzutreten.

§5 Pflichten und Haftung des Auftraggebers/Fahrgastes

Der Auftraggeber/Fahrgast ist verpflichtet, sich bei der Benutzung des Fahrzeuges so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges, des Fahrers, die eigen Sicherheit und die Sicherheit Dritter nicht gefährdet wird.

Der Fahrgast trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für sich in seiner Begleitung befindliche minderjährige Personen.

Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Fahrers stets Folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Auftraggebers/Fahrgastes trotz wiederholter Aufforderung durch den Fahrer, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen.

Der Auftraggeber haftet auch bei sofortiger Beendigung des Beförderungsvertrages aus wichtigen Grund für Schäden, welche durch den nicht vertragsgemäßen Umfang mit dem Fahrzeug entstanden sind. Sind Verursacher und Auftraggeber nicht identisch, so halten beide als Gesamtschuldner.

 

§6 Haftung des Auftragnehmers / Fristen

Schadenersatzansprüche sind unabhängig von Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei groben Verschulden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche auf entgangenen Gewinn sowie sonstiges mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden.

Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies für Angestellte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Fahrservice. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen müssen innerhalb 3 Werkstagen nach Beendigung des Auftrages schriftlich beim Fahrservice geltend gemacht werden (Ausschlussfrist).

 

§7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Schriftformerfordernis

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, gilt für Parteien Ludwigsburg als Gerichtsstand für alle Ansprüche. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass in diesen Fällen an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung tritt, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Abbedingung der Schriftformklausel.

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