Erklärung zur Barrierefreiheit
Fahrservice Herrmann GbR ist bemüht, ihre Website fahrservice-herrmann.de/ im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den Anforderungen der EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den oben genannten Anforderungen weitgehend vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern und etwaige Barrieren zu beseitigen.
Konkret wurden unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Klare, konsistente Seitenstruktur mit sinnvoll verschachtelten Überschriften
- Alternativtexte für alle informativen Bilder
- Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund (WCAG-AA-Richtwert)
- Vollständige Bedienbarkeit über die Tastatur, inklusive „Zum Inhalt springen“-Link
- Sichtbare Fokus-Markierung bei Tastaturnavigation
- Responsives Design für Vergrößerung und mobile Endgeräte
- Berücksichtigung reduzierter Bewegungseinstellungen (prefers-reduced-motion)
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass einzelne Inhalte – insbesondere von eingebundenen Drittanbieter-Diensten wie dem Buchungs- und Preisrechner-Plugin – noch nicht vollständig den Anforderungen entsprechen. Wir setzen uns dafür ein, dies fortlaufend zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20.08.2026 erstellt und zuletzt aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf Barrieren stoßen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, oder haben Sie Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, kontaktieren Sie uns bitte:
- Fahrservice Herrmann GbR – Taxi & Mietwagen Ludwigsburg
- Mauserstr. 23, 71640 Ludwigsburg
- Telefon: 07141 – 299 66 66
- E-Mail: info@fahrservice-herrmann.de
Wir sind bestrebt, auf Ihre Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist zu reagieren.
Durchsetzungsverfahren
Sollte innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Meldung oder Ihren Antrag erfolgen, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde bzw. Schlichtungsstelle wenden.