Infos zu Krankenfahrt Ludwigsburg

Infos zu Krankenfahrt

Die drei Kategorien im Überblick

Welche Belege wir bei Fahrtantritt für die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen

a) Krankenhausbehandlung

Einweisung oder Entlassung, voll- oder teilstationär (gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V).

Genehmigung der Krankenkasse: Ja (nicht bei Einweisung/Entlassung)
Verordnung Krankenbeförderung: Ja
Zuzahlung Eigenanteil: Ja, alternativ Barzahlung bei fehlenden Belegen

Keine Zuzahlung bei gültigem Befreiungsausweis oder bei Verlegung von Krankenhaus zu Krankenhaus.

b) Ambulante Operation

Vor- oder Nachbehandlung bei ambulanter OP (gem. § 115b SGB V).

Genehmigung der Krankenkasse: Ja
Verordnung Krankenbeförderung: Ja
Zuzahlung Eigenanteil: Ja, alternativ Barzahlung bei fehlenden Belegen

Genehmigungen müssen vor der Behandlung vorliegen — sonst ist die Fahrt selbst zu zahlen.

c) Ambulante Behandlung

Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapie, Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“ oder Pflegegrad 2/3, Arzt, Massagen, Krankengymnastik u. a.

Genehmigung der Krankenkasse: Ja
Verordnung Krankenbeförderung: Ja
Zuzahlung Eigenanteil: Ja, alternativ Barzahlung bei fehlenden Belegen

Wird laut Krankenkasse nur bei erster und letzter Fahrt Zuzahlung fällig, kassieren wir zur Vereinfachung bei der ersten Fahrt.

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